Allge­meine Geschäfts­beding­ungen (AGB)


Herzleuchten Coaching
Conni Söntgerath
Söntgerath Consulting eK        

Auenweg 22          
41569 Rommerskirchen

Mobil: +49 (0) 179 540 74 63
Büro: +49 (0) 2183 – 417611
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1. Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters im Rahmen von Coachings/Seminaren/Kursen mit seinen Vertragspartnern, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand


2.1    Der Veranstalter bietet Seminare von unterschiedlicher Dauer (Tages-/ Wochenend- und mehrtägige Seminare) und Coaching-Sitzungen, nachfolgend Veranstaltungen genannt, an. Die Teilnehmeranzahl variiert je nach Veranstaltung. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages:


Die Veranstaltungen sind schriftlich per E-Mail oder direkt über die Webseite des Veranstalters buchbar.

Insbesondere wird vereinbart:

2.2.1        Der Teilnehmer ist erst mit dem Eingang der fälligen Gebühr auf dem angegebenen Konto verbindlich für die Veranstaltung angemeldet.
2.2.2        Sollte für eine Veranstaltung ein Frühbucherrabatt eingeräumt werden, so wird in der Ankündigung auf den jeweiligen Frühbucher-Zeitraum hingewiesen. Wenn Sie sich rechtzeitig anmelden, die Gebühr aber nicht in der genannten Frühbucherfrist überweisen, verfällt der Rabatt.
2.2.3        Absage von der Teilnahme an Veranstaltungen

2.2.3.1    Wenn Sie Ihre Teilnahme absagen oder zum gebuchten Termin verhindert sein sollten, so können Sie Ihren Platz gern an eine andere Person weitergeben. Eine kurze Information per E-Mail an den Veranstalter reicht hier aus.
2.2.3.2    Wenn Sie Ihre Teilnahme bis 48 Stunden vor Beginn absagen, haben Sie die Möglichkeit, gern an einem der nachfolgenden Seminare teilzunehmen. Sollten Sie innerhalb eines Jahres kein anderes Seminar auswählen, verfällt der Anspruch. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
2.2.3.3    Sollten Sie Ihre Teilnahme nicht absagen oder erst ab 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, so verfällt der Anspruch auf Teilnahme.
2.2.3.4    Der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung wird hiermit empfohlen.



3. Zustandekommen des Vertrages

3.1    Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn Sie die Teilnahmeerklärung auf der Buchungs-Webseite des Veranstalters mit Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausfüllen und absenden. Eine Anmeldung per E-Mail unter Angabe der o.g. Daten und Nennung der gewünschten Veranstaltung ist ebenfalls möglich.

3.2    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per E-Mail. In der Regel erfolgt dies binnen 48 Stunden.

3.3    Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich, sobald die Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Der Teilnehmer bekommt hierüber eine kurze Bestätigungsmail.

3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, bspw. im Falle eines Team-Trainings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5    Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6    Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.



3.7    Im Falle einer Erkrankung des/der Trainers/in/Coaches/Seminarleiters/in oder des Eintretens anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die einen Einsatz unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, für qualifizierten Ersatz zu sorgen, um die Veranstaltung stattfinden zu lassen.



4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Zahlungsmodalitäten:
        Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Vorab-Überweisung oder in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Rücksprache mit der Veranstalterin auch in bar direkt vor Beginn der Veranstaltung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3    Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.4    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5    Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% für Privatkunden. Leistungen für Businesskunden werden zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer berechnet.



5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erscheint der Teilnehmer bspw. nicht zur Veranstaltung oder sagt nicht bis zu 48 Stunden vor Beginn ab, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer steht es frei, eine andere Person statt seiner ersatzweise an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen.  



6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.2    Der/Die SeminarleiterIn/Coach/TrainerIn ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4    Über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen muss der Teilnehmer den/die TrainerIn/Coach/SeminarleiterIn bzw. den Veranstalter vor der Veranstaltung informieren, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Dies gilt ebenso für die Einnahme von lebenswichtigen Medikamenten. Die Fürsorge bezüglich seiner Erkrankung liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
6.5    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.6    Die Veranstaltungen stellen keine Therapie im psychotherapeutischen Sinne dar und sollen bzw. können diese daher auch nicht ersetzen. Teilnehmer, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, sollten ihre Teilnahme an einer Veranstaltung mit ihrem Therapeuten besprechen und nur teilnehmen, wenn es keine Vorbehalte aus medizinisch-psychologischer Sicht gibt. Der Veranstalter ist entsprechend vorab einzubinden.  

6.7    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

6.8     Etwaige Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Veranstaltungsgebühr, es sei denn, in der Ankündigung der Veranstaltung gibt es hierzu gesonderte Informationen.


7.    Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter, der/die SeminarleiterIn/Coach/TrainerIn und die Teilnehmer verpflichten sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie während der Veranstaltung Kenntnis erhalten haben, Stillschweigen zu wahren. Gleiches gilt ausdrücklich auch für Informationen, welche die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer verletzen können.


8. Haftung

8.1    Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.



9. Sonstige Bestimmungen

9.1    Der Teilnehmer darf Foto-, Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltung nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Veranstalters anfertigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und behält sich Schadensersatzansprüche vor. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

9.3.    Fotoaufnahmen von Teilnehmern während der Veranstaltung seitens des Veranstalters sowie deren mögliche Veröffentlichung, z.B. zu Marketing-Zwecken auf der Webseite des Veranstalters, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Teilnehmers. Eine entsprechende Einverständniserklärung wird dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung zugesendet.



10. Widerrufsbelehrung

10.1 Als Teilnehmer haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung und nach Erhalt der Widerrufsbelehrung den abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe   von Gründen schriftlich (per Brief oder E-Mail) zu widerrufen.

           Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die  
           Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
           Widerrufsfrist absenden.

10.2 Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, zahlt der Veranstalter Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem Ihr Widerruf eingegangen ist. Bitte nennen Sie hierfür eine Bankverbindung (mit Angabe des Kontoinhabers, der IBAN und des BIC), auf die die Rückzahlung überwiesen werden soll. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10.3. Der Widerruf ist zu richten an:

        Söntgerath Consulting, Conni Söntgerath, Auenweg 22, 41569 Rommerskirchen
        E-Mail: cs@soentgerath-consulting.de

 
 
 
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